Immobilienbesitzer müssen nasses Laub entfernen


Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Hausbesitzer nicht nur im Winter.
Auch im Herbst müssen Hauseigentümer nasses Laub auf dem Gehweg vor ihrem Haus entfernen, da sonst Ausrutschgefahr für die Fußgänger besteht. Das Laub muss zu so Haufen zusammengefegt werden, dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden.

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