Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilienfairmarkter e.K.
Warschauer Straße 10
10245 Berlin

 

  1. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Auftraggeber (Verkäufer, Vermieter) als auch für den Kunden (Käufer, Mieter) tätig sein.

  1. Weitergabe von Informationen an Dritte

Die Weitergabe von Informationen an andere Personen ist ohne schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt. Dem Makler steht auch dann ein Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden zu, wenn dieser gegen dieses Verbot verstößt, unberechtigterweise Informationen an einen Dritten weiter gibt und der Dritte den Hauptvertrag, ohne den Makler einzubeziehen, abschließt.

  1. Erstattung von Aufwendungen

Für den Fall, dass der Hauptvertrag nicht zustande kommt, steht dem Makler ein Ersatz der nachgewiesenen Aufwendungen, z.B. für Porti, Telefon, Insertion in Zeitungen und Internet, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw. zu. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten.

  1. Pauschaler Aufwendungsersatz

Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen Gesamtprovision zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.

  1. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Kaufvertrages

Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

  1. Pflicht des Kunden zur Prüfung der Angaben im Exposé

Der Makler weist darauf hin, dass die Angaben im Exposé Angaben des Verkäufers sind, die der Kunde vor Abschluss des Vertrages selbst überprüfen muss. Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben im Exposé.

  1. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages

Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10 % der vereinbarten Provision zu vergüten.

  1. Rückfrageklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss des Hauptvertrages mit einem Interessenten beim Makler nachzufragen, ob sich der Interessent infolge der Tätigkeit des Maklers mit dem Auftraggeber in Verbindung gesetzt hat. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einsicht in die Grundbuchakten und zur Rückfrage beim Notar.

  1. Haftungsbegrenzung des Maklers

Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

  1. Gerichtsstand

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers.

  1. Schriftform

Vertragliche Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam.