Das Bestellerprinzip


Das Land Hamburg plant eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, die für Maklerleistungen das „Bestellerprinzip“ verbindlich festschreibt. Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, soll er anstelle des Mieters die Kosten dafür tragen.

Im Oktober 2012 hat sich erstmals ein breites Parteienspektrum für eine Novellierung der Provisionsregelung ausgesprochen. Impulsgeber ist Hamburg, weitere Bundesländer zeigen ihre Zustimmung. Die Antragenden fordern in dem „Bestellerprinzip“, dass die Auftraggeber für die Kosten des Immobilienmaklers aufkommen. Dies betrifft Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer, aber auch Suchinteressenten, die einen Makler mit der Suche nach ihrer
Traumimmobilie beauftragen. Der Antrag soll im März 2013 geprüft werden.
Die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg zeigen sich aufgeschlossen für diesen Vorschlag. Lediglich Sachsen und Bayern legen bisher ein Veto ein. Ob das Bestellerprinzip für die gesamte Branche oder nur für den Mietbereich gilt, ist bislang unklar.

Aktuelle Provisionswerte
Während in ländlichen Gebieten derzeit vor allem die Eigentümer für die Maklergebühren aufkommen (Innenprovision), sind in stark nachgefragten Städten großteils die Mieter für die entstandenen Kosten verantwortlich (Außenprovision). Laut Gesetz sind Provisionen bis maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (2,38 Nettokaltmieten) zulässig.
Im Immobilienverkauf zahlt der Käufer je nach Ort zwischen 3 und 6 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.

> Zur ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Bestellerprinzip.

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