Die Miete richtig erhöhen


Wer als Vermieter mehr Miete fordern will, muss die Regeln des Mietrechts einhalten.
Das normale Verfahren einer Vergleichsmieterhöhung orientiert sich in Berlin mit Hilfe des Mietspiegels. Für eine solche Mieterhöhung gibt es jedoch die Jahresfrist: Kein Vermieter darf vor Ablauf eines Jahres die Miete zum zweiten Mal erhöhen.
Des Weiteren wird eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht automatisch wirksam, sondern bedarf einer Zustimmung des Mieters. Der Mieter hat gesetzlich zwei bis drei Monate Zeit zu klären, ob die Forderung nach mehr Miete zulässig und begründet ist. Die Form der Zustimmung des Mieters kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen oder auch konkludent durch die Änderung des Überweisungsauftrages.

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