Verkalkter Wasserhahn ist mehr als eine Kleinreparatur


Die Kosten für den Ersatz eines verkalkten Wasserhahns müssen nicht die Mieter tragen. Die sogenannte Kleinreparaturklausel betrifft nur Reparaturen, auf deren Entstehen der Mieter Einfluss hat. Den Kalkgehalt des Wassers und somit das Verkalken eines Wasserhahnes beispielsweise können Mieter nicht beeinflussen.

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