Grundlagen für fristlose Kündigung


Wer sich als Mieter nicht an die Hausordnung hält, bekommt es mit den Nachbarn (meist mit freundlicher Unterstützung der örtlichen Polizei) zu tun. Sollte es sich um ein regelmäßiges Vergehen handeln, tritt der Vermieter schriftlich an den Mieter heran. Hierbei ist Vorsicht geboten. In der Regel wird der Mieter zum Unterlassen des Vergehens aufgefordert. Sollten weitere Verstöße folgen, resultiert daraus sehr wahrscheinlich die fristlose Kündigung. Bei groben Verstößen kann auch eine sofortige und fristlose Kündigung erfolgen.

Verhalten, dass zu einer fristlosen Kündigung führt, kann zum Beispiel die mehrmalige Ruhestörung durch Musikinstrumente, Partys, Baulärm,… sein. Ein Blick in die Hausordnung kann rechtzeitig Abhilfe schaffen.

Die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Mieters sind im besonderen Maße geschützt. So ist das heimliche besichtigen der Wohnung sowie das Anbringen eines venezianischen Spiegels im Bad ein grober Verstoß und berechtigt den Mieter aus wichtigem Grund zur fristlosen Kündigung. Da hierbei die Nutzung des Wohnraumes in Frage gestellt wird, kann sogar eine Rückzahlung der Miete in Betracht gezogen werden. Wichtig ist hierbei die Beweiskraft auf seiner Seite zu haben.

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