Der Energieausweis


Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes, das heißt er informiert über dessen energetische Qualität. Dem Energieausweis sind Modernisierungsempfehlungen beizufügen. Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch Berechnung des Energiebedarfs oder durch Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Die Erstellung von Energieausweisen wird in der Energieeinsparverordung (EnEV 2007) geregelt.

Die Energieeffizienz kann entweder als Energiebedarf des Gebäudes oder als Energieverbrauchskennwert auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden. powered by BMVBS

Auf Grund der starken Verhaltensabhängigkeit der Vornutzer empfehlen wir den Energieverbrauchskennwert.

Energieausweise müssen nur auf Verlangen eines potentiellen Käufers oder Mieters vorgelegt werden. Bei einem Anbietermarkt wie wir Ihn in Berlin haben, traut sich kaum ein Mieter nach diesem Ausweis zu fragen, da er befürchtet seine Chancen auf ein Zuschlag für seine Wunschwohnung zu minimieren.

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