Der berufliche Umzug – und die steuerliche Geltendmachung


Ein Umzug aus beruflichen Gründen zieht eine Menge Gefühle und Konsequenzen nach sich. Die Freude auf den neuen Job, aber auch die Trauer angestammt Wurzeln zurück zu lassen und sich auf unbekanntes Terrain zu begeben.

Der Fiskus hilft einem die neben der Trauer anfallenden Kosten über die Steuererklärung teilweise zu verrechnen. Grundbedingung ist, dass sich hierbei der tägliche Arbeitsweg nachweislich um eine Stunde verkürzt. Folgende Beträge können geltend gemacht werden:

1.617 € pro Kind für Nachhilfeunterricht um den Schulwechsel zu erleichtern

641 € pauschal für die Umzugskosten eines Singles

1283 € für verheiratete

283 € für jede weitere Personen

Bitte beachten Sie, dass sich bei steuerlichen Hinweisen nur um Tipps handelt. Um eine reelle individuelle Berechnung durchzuführen, empfehlen wir die Kontaktaufnahme Ihres Steuerberaters.

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